Aushangpflichtige Gesetze
Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten die sogenannten „Aushangpflichtigen Gesetze“ stets in der neuesten Fassung zugänglich zu machen.
Damit wird sichergestellt, dass Sie sich über die für Sie geltenden Schutzvorschriften zuverlässig informieren können. Die Gesetze sollen leicht zugänglich sein. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Veröffentlichung über das Intranet entschieden, da Sie alle an PC –Arbeitsplätzen arbeiten, die Ihnen den Zugang sichern:
Ingrid Ladenthin
Mit einem Klick auf die nachfolgenden Links, öffnen Sie die einzelnen Gesetze im einzelnen.